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   VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571   

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VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571 (https://dejure.org/2002,11750)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2002 - 8 ZB 02.571 (https://dejure.org/2002,11750)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 8 ZB 02.571 (https://dejure.org/2002,11750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplans für die Gewinnung von Quarzsand anhand der naturschutz- und landesplanungsrechtlichen Vorschriften; Beurteilung der Zulassung eines im Außenbereich privilegierten Sandabbauvorhabens bei geplanter Realisierung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Vorrang von Naturschutz- vor Bauplanungsrecht bei Zulässigkeitsprüfung eines im Außenbereich privilegierten Sandabbauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 357
  • BRS 65 Nr. 221
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571
    Demnach stünden nach diesem Ansatz dem Vorhaben öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegen (sogenannte nachvollziehende Abwägung; vgl. BVerwG vom 19.7.2001 NVwZ 2002, 476/478).

    Dies ist deshalb zu verneinen, weil - anders als grundsätzlich bei einem Vorranggebiet nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG (vgl. dazu aber auch BVerwG vom 19.7.2001 NVwZ 2002, 476) - auf der nachfolgenden Stufe, d.h. hier bei der Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets, eine weitere, und zwar die abschließende Abwägung der konkurrierenden Nutzungen erfolgt.

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 21.79

    Auskiesungsverbot im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571
    Nach einer verbreiteten Auffassung bildet dabei die Landschaftsschutzgebietsverordnung als speziellere Norm, nicht hingegen der allgemeiner gefasste Tatbestand des öffentlichen Belangs nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB den Ansatzpunkt für den materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab, zumal dem Bund nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 3 GG für den nicht-bodenrechtlichen Bereich des Naturschutzes nur eine Rahmengesetzgebungskompetenz zusteht (vgl. BVerwG vom 21.2.1994 NVwZ-RR 1994, 372 ; BVerwGE 67, 84/86; zuletzt auch BVerwG vom 13.12.2001 NVwZ 2002, 1112 zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung; BayVGH vom 15.4.1991 BayVBl 1991, 659).

    Ist ihr Widerspruch zum Naturschutzrecht auch auf diese Weise nicht behebbar, ist sie auch bebauungsrechtlich nicht zulassungsfähig (vgl. BVerwGE 67, 84/86).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571
    Ausgleichsmaßnahmen müssten so beschaffen sein, dass in dem betroffenen Landschaftsraum ein Zustand herbeigeführt wird, der den früheren Zustand in der gleichen Art und mit der gleichen Wirkung fortführt (vgl. BVerwG vom 27.10.2000 DVBl 2001, 386/392).
  • VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696

    Landesplanung: Mitwirkung einer Gemeinde bei Aufstellung eines Regionalplans

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571
    Denn die Festlegung eines landschaftlichen Vorbehaltsgebiets im Regionalplan (zum Begriff vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 4 ROG ) hat nach der Rechtsprechung des erkennenden 8. Senats nicht zur Folge, dass damit eine abschließend abgewogene Letztentscheidung im Sinne von § 3 Nr. 2 ROG ergeht (vgl. BayVGH - 8. Senat - vom 4.4.1995 BayVBl 1996, 81 ; a.A. BayVGH - 14. Senat - vom 14.10.1996 BayVBl 1997, 178; Goppel, BayVBl 1998, 289/291).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571
    Nach einer verbreiteten Auffassung bildet dabei die Landschaftsschutzgebietsverordnung als speziellere Norm, nicht hingegen der allgemeiner gefasste Tatbestand des öffentlichen Belangs nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB den Ansatzpunkt für den materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab, zumal dem Bund nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 3 GG für den nicht-bodenrechtlichen Bereich des Naturschutzes nur eine Rahmengesetzgebungskompetenz zusteht (vgl. BVerwG vom 21.2.1994 NVwZ-RR 1994, 372 ; BVerwGE 67, 84/86; zuletzt auch BVerwG vom 13.12.2001 NVwZ 2002, 1112 zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung; BayVGH vom 15.4.1991 BayVBl 1991, 659).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571
    Das folgt zwingend daraus, dass Streitgegenstand der Verpflichtungsklage allein der Anspruch auf die begehrte Gestattung ist; im Rahmen dieses Begehrens sind alle materiellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Voraussetzung für die Erteilung der Gestattung sind, unabhängig davon zu untersuchen, ob ihre Prüfung auf der Behördenebene auf eine oder auf mehrere Behörden verteilt und ob dabei eine Behörde an die Entscheidung der anderen gebunden ist (vgl. BVerwGE 16, 116/119 ff. und 126 zur Zustimmung nach § 9 Abs. 2 FStrG ; BVerwG vom 7.2.1986 NVwZ 1986, 556 zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB ).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571
    Desgleichen stellt es einen Versagungsgrund dar, wenn die im dritten Teil, erstes Kapitel des Bundesberggesetzes ("Allgemeine Vorschriften über die Aufsuchung und Gewinnung"), befindliche und gewissermaßen gegenüber dem zweiten Kapitel ("Anzeige, Betriebsplan") vor die Klammer gezogene Vorschrift des § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG verletzt wird, wonach die Zulassung von Betriebsplänen untersagt oder beschränkt werden kann, soweit ihr "überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen" (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ 1996, 907 ).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571
    Das folgt zwingend daraus, dass Streitgegenstand der Verpflichtungsklage allein der Anspruch auf die begehrte Gestattung ist; im Rahmen dieses Begehrens sind alle materiellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Voraussetzung für die Erteilung der Gestattung sind, unabhängig davon zu untersuchen, ob ihre Prüfung auf der Behördenebene auf eine oder auf mehrere Behörden verteilt und ob dabei eine Behörde an die Entscheidung der anderen gebunden ist (vgl. BVerwGE 16, 116/119 ff. und 126 zur Zustimmung nach § 9 Abs. 2 FStrG ; BVerwG vom 7.2.1986 NVwZ 1986, 556 zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB ).
  • BVerwG, 03.06.1998 - 4 B 6.98

    Außenbereichsvorhaben; Windenergieanlagen; Darstellungen des

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571
    Eine derartige Privilegierung hat daher erhebliches Gewicht gegenüber entgegenstehenden öffentlichen Belangen (vgl. BVerwG vom 6.10.1989 a.a.O.; vom 3.6.1989 NVwZ 1998, 960).
  • BVerwG, 21.02.1994 - 4 B 33.94

    Bauplanungsrecht: Versagung der Baugenehmigung im Außenbereich trotz

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571
    Nach einer verbreiteten Auffassung bildet dabei die Landschaftsschutzgebietsverordnung als speziellere Norm, nicht hingegen der allgemeiner gefasste Tatbestand des öffentlichen Belangs nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB den Ansatzpunkt für den materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab, zumal dem Bund nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 3 GG für den nicht-bodenrechtlichen Bereich des Naturschutzes nur eine Rahmengesetzgebungskompetenz zusteht (vgl. BVerwG vom 21.2.1994 NVwZ-RR 1994, 372 ; BVerwGE 67, 84/86; zuletzt auch BVerwG vom 13.12.2001 NVwZ 2002, 1112 zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung; BayVGH vom 15.4.1991 BayVBl 1991, 659).
  • VGH Hessen, 12.09.2000 - 2 UE 924/99

    Rahmenbetriebsplan zum Abbau von Quarzkies

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit unabhängig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1997 - 11 B 2005/97

    Ernstliche Zweifel; Auslegung; Richtigkeit einer Entscheidung; Erfolg; Mißerfolg

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1997 - 8 S 667/97

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - Auswechslung der

  • VGH Bayern, 26.03.2003 - 8 ZB 02.2918

    Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs;

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  • VGH Bayern, 03.09.2007 - 1 ZB 07.151

    Errichtung einer Lagerhalle und Erweiterung eines Lagerplatzes; Zulassung der

    Dies versteht sich nicht von selbst, wenn man in der nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 BayBO zu prüfenden bauplanungsrechtlichen Anforderung, dass das Vorhaben nicht den Belang gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alternative 3 BauGB beeinträchtigen darf, und den dem Hochwasserschutz dienenden Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes jeweils eigenständige, nebeneinander stehende Vorschriften sieht (vgl. Söfker in Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Juli 2006, § 35 RdNr. 102; vgl. auch BVerwG vom 13.12.2001 NVwZ 2002, 1112 = BayVBl 2002, 739 und BayVGH vom 15.10.2002 BRS 65 Nr. 221 [jeweils zur vergleichbaren Frage des Verhältnisses der Belange des Naturschutzes gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB zu den naturschutzrechtlichen Anforderungen]).
  • VG München, 18.07.2012 - M 9 K 12.1185

    Bienenhaus; Außenbereich; landwirtschaftlicher Nebenbetrieb (verneint);

    Es kann dabei dahinstehen, ob die LSG-VO im Rahmen des § 35 Abs. 3 BauGB zu prüfen ist und ein Versagungsgrund nach förmlichem Landschaftsschutzrecht danach zu einem öffentlichen Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB transformiert (BVerwG v.02.02.2000, 4 B 104/99, juris) oder ob die LSG-VO als speziellere Norm § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB verdrängt und deshalb selbstständig zu prüfen ist (BayVGH v. 15.10.2002, 8 ZB 02.571, juris).
  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983

    Zur Frage, inwieweit die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmensregelung gemäß § 36

    Denn die Anforderungen des § 35 BauGB, auch soweit sie "naturbezogen" im Sinn von Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 sind, stehen unabhängig neben den Anforderungen des Naturschutzrechts (vgl. BVerwG vom 13.12.2001 NVwZ 2002, 1112; vgl. hierzu auch BayVGH vom 15.10.2001 Az. 8 ZB 02.571).
  • VG München, 18.07.2012 - M 9 K 11.4214

    Wohnhaus; Außenbereich; Landschaftsschutzgebiet

    Es kann dabei dahinstehen, ob die LSG-VO im Rahmen des § 35 Abs. 3 BauGB zu prüfen ist und ein Versagungsgrund nach förmlichem Landschaftsschutzrecht danach zu einem öffentlichen Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB transformiert (BVerwG v.02.02.2000, 4 B 104/99, juris) oder ob die LSG-VO als speziellere Norm § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB verdrängt und deshalb selbstständig zu prüfen ist (BayVGH v. 15.10.2002, 8 ZB 02.571, juris).
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